Wägezellen von HBM für explosionsgefährdete Bereiche
Baumusterprüfbescheinigungen für Wägezellen von HBM zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen wurden neu bestätigt.
Wegen der Vielzahl leicht entzündlicher Stoffe müssen seit dem 01. Juli 2003 Geräte und Schutzsysteme in Europa zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) erfüllen. Eine der wesentlichsten Änderungen dieser Richtlinie war die gesonderte Bewertung von Gefahren, die durch mechanische Zündquellen hervorgerufen werden, und die neue Bewertung und Kennzeichnung für staubexplosionsgefährdete Zonen.
Mit der aktuellen Baumusterprüfbescheinigung wurde für fast alle Wägezellen-Bauarten von HBM die Verwendung für alle explosionsgefährdeten Bereiche neu bestätigt. Damit ist sowohl Gerätegruppe I, d.h. Geräte zur Verwendung im Bergbau, als auch Gerätegruppe II mit den Kategorien 1, 2, und 3 abgedeckt, was den Zonen 0,1, 2, 20, 21 und 22 entspricht.
Neben dieser Neubestätigung erhielt die Wägezellen-Bauart C16 mit der Schutzart druckfeste Kapselung Ex d IIC T6 zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen ein weiteres Zertifikat nach IECEx. Somit ist auch der Export außerhalb der EU möglich. Da übliche Wägeindikatoren meist außerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs installiert sind, benötigen die druckfesten Wägezellen in der Regel keine zusätzlichen Sicherheitsbauteile und können daher einfach und ohne großen Aufwand installiert werden.
Bereits zwei Jahre vor Inkrafttreten hat HBM im Jahr 2001 die ersten Baumusterprüfbescheinigungen nach ATEX erhalten. Die älteste Bescheinigung ist bis in das Jahr 1966 rückführbar. Mit der neuen Baumusterprüfbescheinigung sind die Wägezellen von HBM sowohl auf der europäischen Normungsebene als auch auf der Ebene der IEC-Normen auf dem aktuellen Entwicklungsstand.